Rechtsprechung
BGH, 21.11.2013 - XII ZB 481/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 1896 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 BGB
Entbehrlichkeit einer Betreuerbestellung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896 Abs. 2
Erforderlichkeit einer Betreuung; Fähigkeit zur Beauftragung eines Dritten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Betreuung für den Bereich "Vertretung gegenüber Behörden, Post und Gerichten"
- rewis.io
Entbehrlichkeit einer Betreuerbestellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung einer Betreuung für den Bereich "Vertretung gegenüber Behörden, Post und Gerichten"
- rechtsportal.de
Aufhebung einer Betreuung für den Bereich "Vertretung gegenüber Behörden, Post und Gerichten"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einrichtung einer Betreuung - und die Möglichkeit zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wann ist eine Betreuung erforderlich?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die notarielle Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 01.09.2011 - 54 XVII L 1086
- LG Berlin, 20.07.2012 - 83 T 493/11
- BGH, 21.11.2013 - XII ZB 481/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 385
- MDR 2014, 161
- FGPrax 2014, 61
- FamRZ 2014, 294
- Rpfleger 2014, 137
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18
Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen …
Die Rechtsbeschwerde weist zutreffend darauf hin, dass der XII. Zivilsenat bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB davon ausgegangen ist, dass die Einrichtung einer Betreuung unter anderem zum Zweck der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Zwangsvollstreckungsverfahren entbehrlich sein kann, sofern der Schuldner eine entsprechende Vollmacht bereits erteilt hat oder noch erteilen kann (…Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 583/11, NJW-RR 2012, 772 Rn. 16; Beschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 481/12, NJW-RR 2014, 385 Rn. 9 bis 11). - BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15
Betreuungssache: Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle …
Daher erübrigt sich eine Betreuungsanordnung jedenfalls dann, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, eine Person seines Vertrauens mit der Wahrnehmung der Angelegenheiten zu beauftragen und ein besonderes Bedürfnis für die mit der Betreuung verbundene gerichtliche Kontrolle nicht ersichtlich ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 481/12 - FamRZ 2014, 294 Rn. 11 mwN).